Mit Wirkung vom 11.02.2021 hat der Berliner Senat die Sechste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt. Diese Verordnung erlaubt es allen Mitgliedern das Vereinsgelände und das Bootshaus zu betreten. Dabei sind folgende Grundregeln zu beachten:
Allgemeines
Sportbetrieb
Thomas Wilpert, 1. Vorsitzender
11. Februar 2021
Die 49. Deutsche Meisterschaften im Kanupolo - zum ersten Mal mit dem RKV